Transparent & fair
Informationen zum Energiekostenzuschlag (EKZ)
Wir möchten Ihnen trotz der sich konstant verändernden Energiemärkte, Zuverlässigkeit und Qualität liefern. Um eventuelle Schwankungen bei den Energiepreisen und deren Einfluss auf unsere Produktionskosten auszugleichen, haben wir uns entschlossen den Energiekostenzuschlag (EKZ) einzuführen.
Dieser Schritt ermöglicht es uns, die Nachhaltigkeit unserer Produktion zu gewährleisten und weiterhin hochwertige Glasprodukte anzubieten, ohne Kompromisse bei der Qualität, der Lieferzeit oder dem Service eingehen zu müssen.
Der Energiekostenzuschlag (EKZ) wird auf jedem Angebot und Rechnung klar ausgewiesen und setzt sich grundlegend aus dem IPE Brent Index, dem EGIX® (THE) Index und dem Day Ahead Auktionspreis-Index zusammen. Er wird monatlich an die jeweilige Marktsituation angepasst.
Der EKZ wird transparent berechnet und spiegelt die aktuellen Marktentwicklungen wider, sodass wir auf Schwankungen in den Energiepreisen angemessen reagieren können. Unser Ziel ist es, diese zusätzlichen Kosten so fair und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten und gleichzeitig unsere Verpflichtung gegenüber Umwelt, Qualität und besonders allen unseren Kunden aufrechtzuerhalten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre fortwährende Unterstützung, während wir gemeinsam diesen Herausforderungen begegnen.
Aktuelle Zusammensetzung des Energiekostenzuschlags (EKZ) bei Flachglas Schweiz:
1. Öl
Ölzuschlag IPE Brent Index
- 01.11.2024 – 31.01.2025
- CHF 0.26 / kg*
2. Gas
Glashüttenzuschlag nach EGIX® (THE) Index
- 01.11.2024 – 30.11.2024
- CHF 0.00 / kg*
3. Strom
Stromzuschlag nach Day Ahead Auktionspreis-Index
- 01.11.2024 – 30.11.2024
- CHF 0.00 / kg*
(1. – 3.) Öl, Gas und Strom
Total Energiekostenzuschlag (EKZ)
- 01.11.2024 – 30.11.2024
- CHF 0.26 / kg*
* Massgeblich sind die in Ihrem Angebot oder auf Ihrer Rechnung angegebenen Werte. Die Pfeil-Icons indizieren die Entwicklung des Zuschlags zum jeweiligen vorangegangenen Berechnungs-Zeitraum.
Historie des Energiekostenzuschlags (EKZ)
1. Ölzuschlag
nach IPE Brent Index
01.05.2024 – 31.07.2024
CHF 0.33 / kg
01.02.2024 – 30.04.2024
CHF 0.28 / kg
01.11.2023 – 31.01.2024
CHF 0.35 / kg
01.08.2023 – 31.10.2023
CHF 0.30 / kg
01.05.2023 – 31.07.2023
CHF 0.26 / kg
01.02.2023 – 30.04.2023
CHF 0.26 / kg
01.11.2022 – 31.01.2023
CHF 0.28 / kg
01.08.2022 – 31.10.2022
CHF 0.32 / kg
01.05.2022 – 31.07.2022
CHF 0.38 / kg
2. Gaszuschlag
nach EGIX® (THE) Index
01.08.2024 – 31.08.2024
CHF 0.00 / kg
01.07.2024 – 31.07.2024
CHF 0.00 / kg
01.06.2024 – 30.06.2024
CHF 0.00 / kg
01.05.2024 – 31.05.2024
CHF 0.00 / kg
01.04.2024 – 30.04.2024
CHF 0.00 / kg
01.03.2024 – 31.03.2024
CHF 0.00 / kg
01.02.2024 – 29.02.2024
CHF 0.00 / kg
01.01.2024 – 31.01.2024
CHF 0.00 / kg
01.12.2023 – 31.12.2023
CHF 0.00 / kg
01.11.2023 – 30.11.2023
CHF 0.00 / kg
01.10.2023 – 31.10.2023
CHF 0.00 / kg
01.09.2023 – 30.09.2023
CHF 0.00 / kg
01.08.2023 – 31.08.2023
CHF 0.00 / kg
01.07.2023 – 31.07.2023
CHF 0.00 / kg
01.06.2023 – 30.06.2023
CHF 0.00 / kg
01.05.2023 – 31.05.2023
CHF 0.00 / kg
01.04.2023 – 30.04.2023
CHF 0.00 / kg
01.03.2023 – 31.03.2023
CHF 0.00 / kg
01.02.2023 – 28.02.2023
CHF 0.00 / kg
01.01.2023 – 31.01.2023
CHF 0.20 / kg
01.12.2022 – 31.12.2022
CHF 0.13 / kg
01.11.2022 – 30.11.2022
CHF 0.25 / kg
01.10.2022 – 31.10.2022
CHF 0.45 / kg
3. Stromzuschlag
nach Day Ahead Auktionspreis-Index
01.08.2024 – 31.08.2024
CHF 0.00 / kg
01.07.2024 – 31.07.2024
CHF 0.00 / kg
01.06.2024 – 30.06.2024
CHF 0.00 / kg
01.05.2024 – 31.05.2024
CHF 0.00 / kg
01.04.2024 – 30.04.2024
CHF 0.00 / kg
01.03.2024 – 31.03.2024
CHF 0.00 / kg
01.02.2024 – 29.02.2024
CHF 0.00 / kg
01.01.2024 – 31.01.2024
CHF 0.01 / kg
01.12.2023 – 31.12.2023
CHF 0.01 / kg
01.11.2023 – 30.11.2023
CHF 0.01 / kg
Total Energiekostenzuschlag
Öl, Gas und Strom (1. – 3.)
01.08.2024 – 31.08.2024
CHF 0.33 / kg
01.07.2024 – 31.07.2024
CHF 0.33 / kg
01.06.2024 – 31.06.2024
CHF 0.33 / kg
01.05.2024 – 31.05.2024
CHF 0.33 / kg
01.04.2024 – 30.04.2024
CHF 0.28 / kg
01.03.2024 – 31.03.2024
CHF 0.28 / kg
01.02.2024 – 29.02.2024
CHF 0.28 / kg
01.01.2024 – 31.01.2024
CHF 0.36 / kg
01.12.2023 – 31.12.2023
CHF 0.36 / kg
01.11.2023 – 30.11.2023
CHF 0.36 / kg
01.10.2023 – 31.10.2023
CHF 0.30 / kg
01.09.2023 – 30.09.2023
CHF 0.30 / kg
01.08.2023 – 31.08.2023
CHF 0.30 / kg
01.07.2023 – 31.07.2023
CHF 0.26 / kg
01.06.2023 – 30.06.2023
CHF 0.26 / kg
01.05.2023 – 31.05.2023
CHF 0.26 / kg
01.04.2023 – 30.04.2023
CHF 0.26 / kg
01.03.2023 – 31.03.2023
CHF 0.26 / kg
01.02.2023 – 28.02.2023
CHF 0.26 / kg
01.01.2023 – 31.01.2023
CHF 0.48 / kg
01.12.2022 – 31.12.2022
CHF 0.41 / kg
01.11.2022 – 30.11.2022
CHF 0.53 / kg
01.10.2022 – 31.10.2022
CHF 0.77 / kg
Zusammensetzung und Berechnung des Energiekostenzuschlags – FAQ
Der Energiekostenzuschlag besteht aktuell aus den drei Energieträgern Öl, Gas und Strom.
Seit November 2004 haben wir den Energiekostenzuschlag eingeführt. Dieser hat sich ursprünglich auf die massiv gestiegenen Ölpreise basiert und wird bis heute über den IPE Brent Oil Preis berechnet. Ziel des Energiekostenzuschlags war einen klaren und transparenten Mechanismus zu haben, der es ermöglicht, den Zuschlag gemäss IPE Brent Oil Index – je nach Steigerung oder Senkung der Preise – entsprechend anzupassen.
Im Februar 2022 haben die Glashütten aufgrund der stark angestiegenen Gaszuschläge den neuen Glashüttenzuschlag (GHZ) eingeführt, der ebenfalls klar und transparent auf dem EGIX® (THE)-Wert basiert.
Seit dem 1. November 2023 sehen wir uns gezwungen auch für die immer stärker schwankende Strompreisentwicklung eine Regelung einzuführen. Auch hierzu soll eine transparente Lösung auf Basis des Day Ahead Auktionspreis-Index gemäss Eidgenössischer Elektrizitätskommission EICom ermöglichen, die entsprechenden Mehrpreise jederzeit nachzuvollziehen, die für die Herstellung unserer veredelten Produkte verantwortlich sind.
Der Energiekostenzuschlag wird pro Kilogramm Eigengewicht des gelieferten Glases berechnet (Anzahl Quadratmeter mal Dicke des Glases mal 2.5 kg spezifisches Gewicht).
Das Bestelldatum (Auftragsbestätigung) wird zur Berechnung des Zuschlages herangezogen.
1. IPE Brent Index (Öl)
Welcher Index wird für den Ölzuschlag verwendet?
Es gibt verschiedene Werte für den IPE Brent Oil Price, abhängig davon, wann der Öl-Vertrag gebraucht wird, innerhalb welchen Markt oder um welchen individuellen Vertrag es sich handelt. Um hier eine Kontinuität zu haben, nutzen wir den Terminpreis für den mittleren Monat des neuen Quartals, der auf der Financial Times Website angegeben ist. Das bedeutet, dass wir zum Beispiel am 15. Januar eines Jahres den IPE Brent Terminpreis für Februar nutzen.
Wie häufig wird der Energiekostenzuschlag nach IPE Brent Index (Öl) überprüft und geändert?
Quartalsweise, basierend auf den IPE Brent Index Wert am Abend des 15. Kalendertages des Vormonats. Die vier Quartale des Kalenderjahres beginnen am 1. November, 1. Februar, 1. Mai und 1. August. Fällt der 15. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der IPE Brent Index Wert des letzten Schlusskurses zur Berechnung genutzt.
Wie errechnet sich die Höhe des Zuschlages basierend auf dem IPE Brent Index (Öl)?
Der IPE Brent Index wird ab der Preisbandbreite von 30 Dollar pro Barrel berechnet. Je 4$ Ölpreiserhöhung wird der Energiekostenzuschlag um neu 2.5 Rp. pro Kilogramm Glas erhöht. Die Erhöhung von alt 2 Rp. auf neu 2.5 Rp. steht im Zusammenhang mit den stark gestiegenen Glasverschnitt-Quoten. Diese Änderung ist seit dem 1. August 2023 in Kraft.
2. EGIX® (THE) (Gas)
Welcher Index wird für den Gaszuschlag verwendet?
Basis bildet der EGIX® (THE) Index, den Sie unter dem Link: www.eex.com verfolgen können.
Wie häufig wird der Glashüttenzuschlag nach EGIX® (THE) überprüft und geändert?
Der GHZ wird immer 7 Arbeitstage vor Beginn des neuen Monats mit dem ganzzahligen Wert des monatlichen EGIX® (THE) festgelegt und monatlich angepasst.
Wie errechnet sich die Höhe des Zuschlages basierend auf dem EGIX® (THE) Index (Gas)?
Der Glashüttenzuschlag nach EGIX® (THE) Index wird wie folgt errechnet: Ab einer Preisbandbreite von 80 € pro MWh wird die Differenz zum effektiven Preis mit dem Rechenfaktor von 2.65 € MWh/Tonne der Zuschlag errechnet. Zusätzlich wird für Ausbeute und Verschnitt der Wert mit dem Faktor 0.75 hochgerechnet.
Berechnungsbeispiel des Gaszuschlags (Stand 1. Januar 2023):
Differenz von EGIX® und Basiswert x Rechenfaktor = €/Tonne. Das heisst: EGIX® (THE) = 136.00 €/MWh: 136.00 € – 80 € Basiswert = 56.00 € x 2.65 € MWh/Tonne (Rechenfaktor) = 148.4 €/Tonne = 0.1484 €/kg x aktueller Wechselkurs = 0.1484 CHF/kg (plus Ausbeuten-/Verschnittzuschlag Faktor 0.75) = 0.1978 CHF/kg. Bitte beachten Sie, dass immer auf die zweite Kommastelle aufgerundet wird. Somit beträgt der Zuschlag 0.20 CHF/kg.
3. Day Ahead Auktionspreis-Index (Strom)
Welcher Index wird für den Stromzuschlag verwendet?
Basis bildet der Day Ahead Auktionspreis-Index für das Tagestromprodukt Peak (Spitzenlast) für Stromlieferungen von konstanter Leistung über 12 Stunden von 8 Uhr bis 20 Uhr gemäss Spotmarktbericht der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (EICom).
Wie häufig wird der Stromzuschlag nach Day Ahead Auktionspreis-Index (Strom) überprüft und geändert?
Der Stromkostenzuschlag wird auf jeden Monatsbeginn angepasst. Als Referenzpreis für die Berechnung dient der letzte Wochen-Durchschnittspreis vor dem jeweiligen Monatsbeginn.
Wie errechnet sich die Höhe des Stromzuschlages basierend auf Day Ahead Auktionspreis-Index?
Bis zu einem Wochendurchschnittspreis von €100.00/MWh für das Tagesstromprodukt Peak erfolgt kein Stromkostenzuschlag. Pro angebrochene €50.00/MWh höhere Preise erfolgt ein Stromkostenzuschlag von CHF 0.01/kg Glas. Massgebende Wochendurchschnittspreise unter € 100.00/MWh ergeben keinen Anspruch auf einen Stromkostenrabatt.
Berechnungsbeispiel des Stromzuschlags (Stand 1. Januar 2023):
Je € 50.00/MWh angebrochene Differenz zum massgebenden Wochendurchschnittspreis und Basiswert von €100.00/MWh ergibt einen Zuschlag von CHF 0.01/kg Glas. Massgebender Wochendurchschnittspreis Peak: € 188.34/MWh Basiswert: € 100.00/MWh Differenz: € 88.34/MWh Ergibt 2 x CHF 0.01 Zuschlag/kg Glas: CHF 0.02 Zuschlag/kg Glas